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Kundeninformation zur Rauchmelderpflicht NRW

  

Vorbeugender Brandschutz mit Rauchmeldern

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 04.12.2012 die Änderung der Landesbauordnung beschlossen.

Für Neubauten gilt sie bereits heute, für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist:

Bis Ende 2016 muss jeder Haushalt in Nordrhein-Westfahlen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

 

Rauchmelder müssen mindestens in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren angebracht werden und müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Erstinstallation muss der Eigentümer (auch im Bestand) vornehmen. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist der Mieter zuständig.

  

Qualität und Beratung für Ihre Sicherheit

Nicht nur die Qualität des Geräts ist wichtig - auch die Auswahl des Gerätetyps und die richtige Platzierung sind entscheidend, um im Ernstfall Leben zu retten.

Ein einfacher Rauchmelder warnt im Brandfall nur die Personen in seinem direkten Überwachungsbereich. Diese Alarmierungsmethode kann durch funk- oder drahtvernetzte Rauchmelder sinnvoll erweitert werden. Beispielsweise erfolgt dann bei der Alarmauslösung in einem Kinderzimmer, zeitgleich im Schlafzimmer der Eltern oder in jeden anderen beliebigen Raum eine Alarmierung durch den dort installierten Rauchwarnmelder. Bei einer Vernetzung der Rauchmelder untereinander, lösen alle Melder einer verbundenen Meldergruppe Alarm aus, wenn einer der Rauchmelder Brandrauch detektiert. Ein Vorteil ist dies in größeren Wohnungen, in denen eine Alarmierung in abgelegenen Räumen von z.B. schwerhörigen Personen nicht wahrgenommen werden.

 

Geräteauswahl

Als Ihr kompetenter Ansprechpartner beraten wir Sie gerne und übernehmen die Platzierung und die Montage der richtigen Rauchmelder für Ihre individuellen Anforderungen in unterschiedlichen Umgebungen.

z.B. empfehlen wir den Rauchwarnmelder Ei650C, bei Stiftung Warentest einer der Testsieger, mit 10-Jahres-Lithiumbatterie, Zertifizierung nach DIN EN 14604, VdS-geprüft, CE-Kennzeichnung sowie der Möglichkeit der Funk- und Drahtvernetzung.

 

Einweisung, Inbetriebnahme und Wartung

Dazu beraten wir Sie über den zuverlässigen Betrieb und die nötige Wartung Ihres Rauchwarnmeldesystems.

  

Wir informieren auch über:  Kohlenmonoxid-Warnmelder

                                                  Fensterkontaktschalter und Unterdruckwächter

                                                  Hitzewarnmelder

  

Bei Interesse oder weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an!