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Heizen mit Holz

Entgegen der oft vertretenen Meinung, dass das Heizen mit dem Brennstoff Holz Umweltverschmutzung ist, muss deutlich gesagt werden, dass bei richtigem Heizen die Verbrennung von Holz umweltfreundlich ist.

Bei der Holzverbrennung werden nur diejenigen Stoffe freigesetzt, die der Baum im Laufe seines Wachstums jahrelang angesammelt hat. So ist es für die Umwelt unerheblich ob dieser Baum verrottet und diese Stoffe wieder freisetzt oder ob er verbrannt wird.

Aus diesem Grund ist Heizen mit Holz CO2-neutral und die Holzverbrennung trägt deshalb nicht zu Klimaveränderungen, z.B. dem Treibhauseffekt bei, sondern beendet den natürlichen Kreislauf in der Atmosphäre.

Der Heizwert eines Raummeters luftgetrocknetem Laubbaum (Buche/Eiche) entspricht etwa dem Heizwert von über 200 Litern Heizöl oder ca. 200 m³ Erdgas.

Für die Wirtschaftlichkeit einer Raumbeheizung mit Holz spielt der Feuchtegehalt des Holzes eine entscheidende Rolle.

Frisch gefälltes Holz enthält bis zu 50 % Wasser, das bei der Verbrennung erst verdampft werden muss. Das bedeutet, dass die Wärmeausbeute um ca. die Hälfte niedriger ausfällt als es bei lufttrockenem Holz der Fall wäre.

Aus diesem Grund muss der Wassergehalt durch Trocknen unter 25 % , besser unter 20%, gebracht werden.

Ich empfehle folgendes für den Umgang mit Brennholz:

Aufgrund des geringeren Wassergehaltes fällt man einen Baum erst im Spätherbst/Winter.Das Holz sollte dann in ca. 30 cm Stücke gesägt (abhängig vom Ofentyp) und in Scheite gespalten werden (max. Durchmesser ca. 8 – 10 cm).

Das gespaltene Holz wird regengeschützt unter einem Dach gestapelt, so dass der Wind seitlich hindurch wehen kann. Aus diesem Grund sollte Brennholz auch nicht gegen eine Mauer gestapelt werden.

Auf gar keinen Fall sollte man Holz im Keller oder in der Garage lagern. Das Holz würde da nie ausreichend trocken werden und die Bausubstanz würde durch das feuchte Holz geschädigt.

 

Nach 12 bis 24 Monaten Lagerung (je nach Baumart und Holzlager) ist der Feuchtgehalt des Holzes so weit gesunken, dass es verheizt werden kann.

Um Sicherheit über den Trockenheitszustand des Holzes zu erlangen empfehle ich Ihnen die Anschaffung eines Holzfeuchtemessgerätes.

 

Den Verbrennungsvorgang von Holz kann man in drei Phasen gliedern:

1.Trocknungsphase Das Restwasser im Holz wird verdampft. Die Temperatur liegt bei bis 100°C. Die Holzstücke schrumpfen und bekommen Risse, die die Trocknung beschleunigen.

2.Entgasungsphase Nach der Trocknung setzt bei Temperaturen über 100°C bis ca. 300°C die Holzentgasung ein. Aus der Holzsubstanz werden energiereiche, brennbare Gase ausgetrieben. Der Abbrand ist an den langen gelben Flammen, die aus dem Holz schlagen, erkennbar.

3 .Ausbrandphase Nach dem Abbrand der flüchtigen Bestandteile verbrennt die Hozkohle. Die Holzkohlenglut wird bei Temperaturen um 500°C bis 800°C vergast und ohne Rußbildung verbrannt. Dieser Vorgang ist an den kurzen durchscheinenden Flämmchen zu erkennen.

 

Wichtig ist, dass in Phase l und 2 ausreichend Verbrennungsluft zugeführt wird. In Phase 3 kann eventuell die Erstluft etwas gedrosselt werden. Oberster Grundsatz sollte immer sein:

Lieber häufig kleine Mengen Holz aufgeben, als selten große Mengen Holz!

Der Wärmebedarf sollte durch häufiger kleine Holzmengen nachlegen geregelt werden und nicht durch die Verringerung der Luftzufuhr!

 

Offene Kamine und Kaminöfen verbreiten ein Gefühl der Behaglichkeit. Möglicherweise kann aber eben diese Feuerstätte Ihren Nachbarn, bei unsachgemäßer Beheizung belästigen. Durch Nachbarschaftsbeschwerden und nachfolgenden Streitigkeiten, aber auch im Hinblick auf die öffendliche Bereitschaft zu mehr Umweltschutz hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen.

Grundsätzlich hat jeder eine Feuerstätte so einzurichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen durch überhöhte Immissionen soweit geschützt wird, wie es der Stand der Technik und die Bauart der Feuerstätte gestatten.

 

Zugelassene Brennstoffe sind: Naturbelassenes stückiges Holz Kohleprodukte nach l.BImSchV Presslinge aus naturbelassenem Holz Naturbelassene Pellets ( DIN 51731) Hackschnitzel

Offene Kamine und ähnliche, mit festen Brennstoffen (Holz) betriebene Feuerstätten dürfen nach der Verordnung des Immissionsschutzgesetzes NICHT zur regelmäßigen Beheizung genutzt werden. Kaminöfen der Bauart l ( geschlossene Feuerstätten) fallen nicht unter diese Verordnung.